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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Gültigkeit der Bestimmungen

    1. Die Firma Computer und Werbetechnik kurz CWTech betreibt die Angebote zu Produkten und Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz als "AGB" bezeichnet). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind unwirksam.
    2. Diese AGB gelten stets in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Sie gelten auch für alle zwischen CWTech und dem Kunden zukünftig abgeschlossenen Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB wird auf der Homepage von CWTech unter www.cwtech.at kundgemacht.
    3. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der CWTech. Eventuell entgegenstehenden Bedingungen, Erweiterungen oder Einschränkungen seitens der AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese werden nicht Vertragsbestandteil.
    4. CWTech ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung tritt mit Verständigung des Kunden in Kraft und gilt sodann für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Geschäfte.
  • Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

    1. Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen gelten die in den Kundenverträgen und Aufträgen enthaltenen Leistungsbeschreibungen und sonstigen Anlagen (insbesondere Preisspezifikation, Kundeninformation, Pflichtenheft, besondere Geschäftsbedingungen) und diese AGB.
    2. Die Auswahl des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin, der/die die Dienstleistung erbringt, erfolgt durch CWTech. CWTech ist berechtigt, eingesetzte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jederzeit durch andere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen mit entsprechender Qualifikation zu ersetzen. CWTech ist weiters berechtigt, die Leistungen auch durch entsprechend qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
    3. CWTech erbringt Leistungen in den Geschäftsräumen von CWTech oder den Geschäftsräumen des Kunden. Hier gelten die Vereinbarungen des jeweiligen Vertrages.
  • Besondere Rechte und Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde stellt CWTech von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an CWTech - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an CWTech zu übermitteln.
    2. Alle Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und - sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht anders vereinbart - binnen drei Arbeitstagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, CWTech alle notwendigen Informationen, Texte, etc. in der vereinbarten Form und in der vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen.
    4. Der Kunde bestätigt, dass ihm für alle, der Firma CWTech zur Verfügung gestellten Daten oder Vorlagen alle Nutzungsrechte (insbesondere Urheberrechte, Markenschutzrechte) zustehen bzw. vom Kunden die dafür fälligen Entgelte entrichtet wurden. Das gilt insbesondere für Texte, Grafiken, Fotos, Videos, Musik usw. Diesbezüglich ist jede Haftung der Firma CWTech ausgeschlossen.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, die Firma CWtech vollkommen schad- und klaglos hinsichtlich eventueller Schäden zu halten, die durch die vom Auftraggeber in Form von Web-Seiten in Verkehr gebrachten Daten eventuell entstehen. CWTech prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die Zuverlässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm verwendeten oder vorgeschlagenen Begriffe, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Die Richtigkeit der gemachten Angaben liegt alleine in der Verantwortung des Kunden.
  • Gewährleistung und Schadenersatz

    1. Mängel sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von CWTech liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen, unzulässigen oder schadhaften Daten, etc. resultiert. CWTech übernimmt keine Gewähr oder Haftung für den Fall der Inkompatibilität von Diensten oder gelieferter Software mit Systemkomponenten des Kunden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kunde über die von ihm verwendeten Komponenten falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.
    2. Erkennbare Mängel hat der Kunde sofort bei Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit mitzuteilen. Die Mitteilungen haben grundsätzlich schriftlich und mit einer genauen Beschreibung des jeweiligen Mangels zu erfolgen.
    3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Leistung durch CWTech schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Sind Mängel fristgerecht geltend gemacht worden, ist CWTech zunächst zur Nachbesserung verpflichtet. Wenn CWTech die Nachbesserung nicht gelingen sollte oder dies aus wirtschaftlichen Gründen für nicht vertretbar hält, ist eine entsprechende Preisminderung vorzunehmen.
    4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CWTech beruhen. Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber CWTech verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistung.
  • Haftungsausschluss

    1. Die Firma CWTech ist bemüht, mit zuverlässigen Providerdiensten zusammen zu arbeiten. Sie hat jedoch keinen Einfluss auf deren Geschäftsgebarung und übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die vermittelten Providerdienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben, oder dass Daten immer vollständig, richtig und rechtzeitig transportiert werden.
    2. CWTech haftet für Schäden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wobei der Kunde den Beweis zu führen hat. Die Haftung von CWTech für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder von Informationen, Betriebsunterbrechungsschäden, für Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne §9 Produkthaftungsgesetz gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
    3. Alle von CWTech nicht beeinflussbaren Umstände wie z.B. Betriebsstörungen oder Beschränkungen über Lieferung von Fertigungsmaterial bei CWTech oder einem Sublieferanten, gelten als höhere Gewalt. Der Eintritt solcher Umstände verlängert die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend und berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen, welcher Art auch immer, gegenüber CWTech.
    4. Die in § 933b ABGB vorgesehenen Rückgriffsmöglichkeit auf CWTech wird ausgeschlossen.
    5. Eine allfällige Haftung von CWTech gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist in jedem Fall mit der Summe der vom Kunden an CWTech geleisteten Zahlungen begrenzt.
    6. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt CWTech keinerlei Haftung.
    7. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
    8. Nicht gewinnorientierte Vereinigungen und Organisationen erkennen diese AGB ausdrücklich an.
  • Liefertermine

    1. Die Liefertermine werden in den jeweiligen Einzelverträgen definiert. CWTech ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er CWTech eine Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an CWTech, das per Post und eingeschrieben übermittelt wird. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei dem Kunden - entbinden CWTech jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
    2. Zugesagte Liefertermine (sowie angegebene Liefertermine oder Leistungszeiten) verlängern sich stets um den Zeitraum, in dem CWTech durch Umstände, die CWTech nicht zu vertreten hat, an der termingerechten Lieferung oder Leistung gehindert wurde (zum Beispiel höhere Gewalt, behördliches Eingreifen bzw. behördliche Anordnungen, Transportsperren, sowie alle sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von CWTech liegen). CWTech verpflichtet sich, den Kunden über absehbare Verzögerungen - außer bei Gefahr im Verzug - stets in angemessener Weise zu informieren.
  • Zustandekommen eines Vertrages, Rücktritt, Änderung

    1. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung von CWTech erhält und die jeweils fällige Anzahlung auf das Konto von CWTech überwiesen oder bar bezahlt wird.
    2. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, so hat er neben der vollständigen Bezahlung der bereits erbrachten Leistung eine Pönalzahlung in Höhe von 20% des noch ausstehenden Auftragsvolumens an CWTech zu entrichten.
    3. Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung eine Änderung des Auftrags, so kann CWTech dem zustimmen. Die Zustimmung durch CWTech muss schriftlich erfolgen, die Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden und werden Bestandteil des Vertrages. Der Kunde nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass später berücksichtigte Änderungswünsche und/oder Ergänzungen zu einer Änderung und/oder Anpassung der Termin- und Preisvereinbarungen führen können.
    4. CWTech behält sich vor, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn erkennbar wird, dass die Dienstleistungen rechtswidrigen Zwecken dienen. Das gilt insbesondere für die Erstellung von Webseiten und deren Optimierung, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind oder gesetzlich verbotene, radikale, rassistische oder sonstigen nicht zulässige Aussagen beinhalten. Der Kunde hat in diesem Fall neben der vollständigen Bezahlung der bereits erbrachten Leistung eine Pönalzahlung in Höhe von 20% des noch ausstehenden Auftragsvolumens an CWTech zu entrichten. CWTech führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder Inhalte auf den Seiten des Kunden durch. CWTech veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Zusätzliche Bestimmungen für die Lieferung von Softwareprodukten
    5. Mit der Bestellung von lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Softwarelizenzbestimmungen.
    6. Bei individuell von CWTech erstellter Software wird der Leistungsumfang durch eine gesonderte Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung dieser Software umfasst den jeweils ausführbaren Programmcode sowie eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Quellprogrammen verbleiben bei CWTech.
    7. CWTech räumt dem Kunden eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung ein, die Arbeitsergebnisse nach vollständiger Bezahlung in seinem Betrieb zu nutzen. Alle sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei CWTech. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse durch Dritte nutzen zu lassen, Unterlizenzen zu erteilen oder die Arbeitsergebnisse zu verändern oder weiter zu entwickeln.
    8. CWTech übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden bestellte Software mit seinen bereits vorhandenen Programmen kompatibel ist, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass allfällige Softwarefehler behoben werden können. CWTech kann Gewährleistungsansprüche nach freier Wahl durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch der mangelhaften Sache oder Wandlung des Vertrages erfüllen.
    9. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Share Ware" klassifiziert ist, übernimmt CWTech keine Gewähr. Bei der Verwendung dieser Software sind die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfällige Lizenzregelungen zu beachten.
  • Preise, Zahlungsbedingungen

    1. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich exkl. 20% Ust. Die vom Kunden zu zahlenden Preise sind im jeweiligen Einzelvertrag geregelt und gelten für Leistungen innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten. Diese sind: Montag bis Donnerstag von 09h00 bis 17h00 und Freitag von 09h00 bis 14h00.
    2. Die Verrechnung erfolgt jeweils pro geleisteter voller Arbeitsstunde.
    3. Als Arbeitszeit gilt sowohl die Zeit, in der Mitarbeiter von CWTech, sei es in den Geschäftsräumlichkeiten von CWTech oder in den Geschäftsräumlichkeiten des Kunden, Dienstleistungen für den Kunden erbringen, wie auch Reisezeit. Für Reisezeit werden 50% des jeweils gültigen Stundensatzes berechnet.
    4. Für Wien gilt - abweichend von Punkt 8.3. - grundsätzlich (und sofern im Einzelvertrag nicht explizit ausgenommen) eine Anfahrtspauschale von Euro 35,-
    5. Zuzüglich zu den im Einzelvertrag angeführten Preisen hat der Kunde CWTech sämtliche in Ausführung des Auftrages entstandene Barauslagen, insbesondere Kilometergeld, Fahrkarten und Nächtigungskosten zu ersetzen.
    6. Zahlungen für Lieferungen und Leistungen sind prompt bei Rechnungserhalt, ohne Abzug fällig. Der Ersatz sämtlicher Nebenspesen, insbesondere Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten (BGBL 141/1996) sowie von 12 % Verzugszinsen p.a. gilt als vereinbart. Darüber hinaus ist CWTech bei Zahlungsverzug des Kunden nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Kunden berechtigt, die Erbringung von weiteren Leistungen bzw. die Lieferung von Software bis zu vollständigen Bezahlung der ausständigen Rechnung auszusetzen.
    7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten in seinen Vermögensverhältnissen Änderungen ein, wodurch die Bezahlung der bereits gelegten oder der hinkünftig im Zusammenhang mit dem Auftrag noch zu legenden Rechnungen gefährdet erscheinen, ist CWTech berechtigt, die gesamten bereits erbrachten Leistungen sowie die für den Abschluss des Auftrags noch zu erbringenden Leistungen vor der Leistung sofort in Rechnung zu stellen und vom Kunden die sofortige Bezahlung oder zumindest die Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann CWTech unter Setzung einer siebentägigen Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
    8. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber CWTech und die Zurückbehaltung von Leistungen des Kunden, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.
    9. Gelieferte Waren (inklusive Webseiten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von CWTech. Zusätzliche Zahlungsbedingungen für Dienstleistungen (Erstellung von Webseiten und Softwarekomponenten, Wartungsarbeiten)
    10. Bei Aufträgen bis zu einem Betrag von Euro 1.000,- exkl. Ust. sind 50% bei Auftragserteilung fällig. Die restlichen 50% sind nach Abnahme durch den Auftraggeber fällig.
    11. Bei Aufträgen ab Euro 1.001,- sind 30% bei Auftragserteilung fällig, 40% nach einem zu vereinbarenden Arbeitspaket und die restlichen 30% nach Abnahme durch den Kunden.
    12. Bei einem Auftragswert ab 7.000,- Euro können zusätzliche Teilzahlungen vereinbart werden.
    13. Update- und Wartungsarbeiten werden sofort in Rechnung gestellt. Zusätzliche Zahlungsbedingungen für die Beschaffung von Hardware-Komponenten Vertragsabschluss ausgehandelt.
    14. Ab einem Auftragswert von Euro 50,- sind grundsätzlich 50% der Auftragssumme als Anzahlung zu leisten. Die weiteren 50% sind bei Lieferung fällig. Zusätzliche Zahlungsbedingungen für Suchmaschinenanmeldung und -optimierung
    15. Für Suchmaschinenanmeldung und -optimierung gilt Gleiches wie für die Erstellung und/ oder Überarbeitung von Webseiten.
    16. Zusätzlich gilt für das "All-inclusive-Paket mit Bonussystem": Im Erfolgsfall (entsprechende Platzierung der Seite) erhält der Kunde am Monatsende eine Rechnung sowie, als Beleg für die erfolgreiche Platzierung, einen Ausdruck der Suchmaschinenabfrage bzw. deren Ergebnisse. CWTech übernimmt keine Gewähr dafür, dass die ausgewählten Webseiten entsprechende Platzierungen erreichen. In der Beurteilung der Platzierung gelten nur nicht bezahlte Einträge, als bezahlt gekennzeichnete Einträge werden aus der Reihung ausgenommen.
    17. Die angebotene Suchmaschinenanmeldung beinhaltet nur eine Anmeldung in jenen Suchmaschinen, die kostenlose Einträge erlauben. Kostenpflichtige Einträge werden auf Wunsch des Kunden und per Gegenverrechnung vorgenommen. Die dafür nötige Arbeitszeit wird extra in Rechnung gestellt.
  • Kennzeichnung

    1. CWTech ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die von ihr erstellten Produkte und erbrachten Leistungen zu verweisen und Kunden als Referenz zu nennen. Insbesondere ist CWTech berechtigt, auf ihrer Website entsprechende Links auf von ihr erstellte oder für Suchmaschinen optimierte Webseiten anzubringen. Der Kunde gestattet CWTech auf von ihr erstellten Webseiten das Integrieren des Passus: "Design by CWTech" und/oder "html by CWTech" mit Link zu CWTech auf der erstellten Homepage. Dem Kunden steht dafür kein Entgeltanspruch zu.
  • Schlussbestimmungen

    1. Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen sowie der Rücktritt von zwischen CWTech und dem Kunden bestehenden Verträgen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig sein oder ungültig werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
    3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für gerichtliche Rechtsstreitigkeiten welcher Art auch immer, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Wien vereinbart.
  • Anti-Spam-Richtlinie

    1. CWTECH Mailsysteme dürfen nicht für den Versand von Spam verwendet werden. Das bedeutet in Österreich beispielsweise, dass keine E-Mails verschickt werden dürfen, wenn die Empfänger nicht vorab ihre Zustimmung zum Erhalt dieser E-Mails gegeben haben (ausgenommen Mails, die der Erfüllung von vertraglichen Pflichten dienen oder gesetzlich vorgeschrieben sind). E-Mails sollten nur an Personen geschickt werden, die alle ihre ausdrückliche Zustimmung für den Erhalt solcher Nachrichten gegeben haben (auch wenn es sich beispielsweise um bestehende Kunden handelt, für die der Gesetzgeber eine Ausnahme vorsieht) und bei denen man davon ausgehen kann, dass sie das E-Mail auch wirklich erhalten möchten.